Angabe “Lieferzeit auf Nachfrage” ist irreführend!
28. August 2009 von J. Panzer
Viele Onlinehändler bestellen vornehmlich aus betriebswirtschaftlichen Gründen “On-Demand” bei ihren Lieferanten, um somit Lagerhaltungskosten und damit das gebundene Kapital zu senken. Selten werden hierbei jedoch die gesetzlich verpflichtenden Angaben korrekter Lieferzeiten von diesen “On-Demand”-Artikeln berücksichtigt. Erst kürzlich gab es darüber eine gerichtliche Entscheidung:
In der neuesten Ausgabe des Magazin iX (9/2009) berichtet die Redaktion über einen Wettbewerbsverstoß bei nicht korrekt angegebener Lieferzeit im Onlineshop.
So urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Onlinehändler – sollte er seine angebotene Ware nicht sofort liefern können – dazu verpflichtet sei, konkrete Angaben zum Liefertermin zu machen. Rechtswidrig ist damit ein pauschaler Verweis darauf, dass die konkrete Lieferzeit “auf Nachfrage” erhältlich ist.
Für jeden einzelnen Artikel damit im Shop und in der Warenwirtschaft die mitunter auch schwankenden Liefertermine zu pflegen, ist selbst bei einem kleinen Artikelstamm ein sehr zeitaufwändiges Problem. Darum empfiehlt sich ein modernes Warenwirtschaftssystem, das Ihnen das Hinterlegen von exakten Lieferterminen wie auch das Hinterlegen von Erfahrungswerten gestattet und das automatisch diese Informationen an Ihren Online-Shop überträgt.
pixi* bietet dank solcher bi-direktionalen Schnittstellen für viele Shop-Systeme diesen Funktionsumfang. Damit sparen Sie sich nicht nur Zeit und Arbeit, können darüber hinaus auch die rechtlichen Anforderungen vollständig erfüllen.
Sie möchten mehr über pixi* erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie jederzeit gerne!
